Ratgeber & FAQ
Die häufigsten Fragen rund um den Energieausweis nach GModG § 82 – kurz und verständlich.
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten zwei zusammenhängenden Abrechnungsjahre – er ist meist günstiger und schneller. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Bewertung des Gebäudes (Bausubstanz, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik) und ist unabhängig vom Nutzerverhalten.
Bei reinen Wohngebäuden besteht meist Wahlfreiheit – sofern Verbrauchsdaten der letzten 24 Monate vorliegen. Bei Nichtwohngebäuden (Gewerbe) sowie Mischgebäuden mit mehr als 10 % Gewerbeanteil ist ein Verbrauchsausweis nach neuem GModG gesetzlich unzulässig; hier muss zwingend ein Bedarfsausweis mit Zonenmodell nach DIN V 18599 erstellt werden.
Bei reinen Wohngebäuden besteht meist Wahlfreiheit – sofern Verbrauchsdaten der letzten 24 Monate vorliegen. Bei Nichtwohngebäuden (Gewerbe) sowie Mischgebäuden mit mehr als 10 % Gewerbeanteil ist ein Verbrauchsausweis nach neuem GModG gesetzlich unzulässig; hier muss zwingend ein Bedarfsausweis mit Zonenmodell nach DIN V 18599 erstellt werden.
